Beratungskonzept der Schule Neurahlstedt

Einleitung 

„Leben, lernen, lachen, gemeinsam Schule machen“ ist das Leitbild unserer Schule. Voraussetzung dafür ist Neugier, Kreativität, offen sein für Neues, Konzentration, ausgereifte Motorik und Zusammenarbeit.

An unserer Schule ist es deshalb ein wichtiges Ziel für ein gutes Schulklima zu sorgen, in dem sich Kinder, Eltern, Lehrkräfte und andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterstützt fühlen, damit alle ihre Verantwortung übernehmen können und für das Wohl des Kindes zusammenarbeiten. Im Folgenden soll dargestellt werden, welche Rolle Beratung an der Schule einnimmt.

Ziele und Aufgaben von Beratung

Beratung an unserer Schule ist vielfältig. Es findet Beratung von Kindern, Eltern, Klassenlehrkräften und Fachlehrkräften statt.

Ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit von Schule und Eltern ist die Beratung zur Schullaufbahn, zu Erziehungs- und Lernschwierigkeiten sowie zur Förderung und Forderung von den Kindern.

Dafür sind klassenbezogen die Klassenlehrkräfte und fachbezogen die Fachlehrkräfte die ersten Ansprechpartner. Für den Nachmittagsbereich sind vor allem pädagogische Mitarbeiter, die Leitung der Erzieher aus dem Ganztagsschulbereich(DRK) und die Ganztagskoordinatoren Ansprechpartner.

In den Lernentwicklungsgesprächen kommen Eltern mit ihren Kindern zusammen in die Schule und legen mit den Klassenlehrkräften Ziele und Unterstützungsmöglichkeiten für die Kinder fest.

Im Klassenrat beraten sich die Kinder untereinander.

Die Lehrkräfte beraten sich miteinander, z.B. in den Jahrgangsteams, in Fachkonferenzen, Klassenkonferenzen, Förderkonferenzen und den Lehrerkonferenzen. In akuten Fällen beraten sie sich auch umgehend, z.B. in Pausengesprächen.

Die Schulleitung berät Lehrkräfte und Eltern bei Schwierigkeiten, administrativen Aufgaben und organisatorischen Problemen.

Der Personalrat berät die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schule in allen Belangen des Personalrechts.

Sollte weiterer Beratungsbedarf vorhanden sein, stellen Lehrkräfte und Eltern eine Anfrage an das Beratungsteam der Schule.

Eltern können im Sekretariat anrufen, von dort wird ihre Anfrage weitergeleitet, oder sie schreiben eine Mail an die genannten Mail-Adressen. 

 
 
Grundsätze der Arbeit der Beratungslehrerin:

Die Beratung ist eine Hilfe zur Selbsthilfe, sie dient der Orientierung. Die Beratungslehrerin kann Fragen, Konflikte und Sorgen gemeinsam mit dem Ratsuchenden aus einem anderen Blickwinkel betrachten. Der/die Ratsuchende bestimmt das Ziel und den Weg zum Ziel. Die Beratungslehrerin begleitet den Prozess, sie ist keine Entscheidungs- oder Kontrollinstanz. Die Umsetzung der angebotenen Hilfen liegt in der Verantwortung des Ratsuchenden.

Beratung basiert auf folgende Prinzipien.

 

Sie

·        ist freiwillig

·        ist vertraulich. Persönliche Daten werden geschützt. Nur mit Einverständnis werden andere Personen in den Beratungsprozess einbezogen oder wenn die Beratungslehrerin Gefahr in Verzug oder rechtliche Verstöße sieht.

·        verläuft für die Ratsuchenden transparent bei allen Überlegungen und Vorgehensweisen.

·        ist das Bemühen um Neutralität und Allparteilichkeit für die ratsuchenden Personen bei Konflikten.

·        ist das Betrachten des Problems aus systemischer Sicht, d.h. neben der Schule in ihrer Komplexität wird der Blick auch auf das familiäre Umfeld und die Freizeitgestaltung gerichtet.

·        ist kooperativ im Sinne aller Beteiligten sowohl schulintern als auch mit externen Beratungsstellen und Institutionen.

 

Die Arbeit der Beratungslehrerin ist in das schulische Beratungssystem eingebunden. Die an der Beratung Beteiligten bleiben dabei in ihren Aufgabenfeldern. Frau Krolzik hat an einer umfangreichen zweijährigen Ausbildung für Beratungslehrer und –lehrerinnen teilgenommen und diese 2012 abgeschlossen.

In der Vorschule wird ein Atemkurs von Frau Stiegmann angeboten. In den Klassen eins bis zwei unterstützt die Lerntherapeutin Frau Koeppl die Kinder. Weitere sonderpädagogische Unterstützung geben Frau Brettschneider und Frau Selmani, weitere sozialpädagogische Unterstützung findet durch Frau Koval und Kunsttherapie findet durch Frau Orth statt.

Kontaktierung des Beratungsteams

Eltern können im Sekretariat anrufen, von dort wird ihre Anfrage weitergeleitet, oder sie schreiben eine Mail an die genannten Mail-Adressen. Die Lehrkräfte und das pädagogische Personal melden Beratungsbedarf auf einem Anmeldeformular an.

Räumliche Ressourcen:

Es gibt einen Beratungsraum, in dem Einzelgespräche, Testungen und Kleingruppensitzungen stattfinden können.

Ebenso gibt es einen Psychomotorikraum für Kleingruppen, Einzelfallhilfe, Ergotherapie und Psychomotorik.

Beispiele für mögliche Verfahrenswege im Beratungsprozess

Indikator: Grundsätzlich schwache Schulleistungen

 

Beispiel: Karl fällt im Unterricht und/oder den Eltern im häuslichen Umfeld auf, indem er schulische und außerschulische Aufgaben nur schwer oder nur mit Unterstützung bearbeiten kann.

Primäre Zuständigkeit: Klassenlehrer/in – Eltern

Beispiel: Der/die Klassenlehrer/in und die Eltern suchen das Gespräch und tauschen sich über Beobachtungen aus und suchen erste Lösungsversuche, wie regelmäßiges Üben, besondere Hilfsmittel nutzen, Fördern statt Wiederholen.

Es stellen sich keine erkennbaren Fortschritte ein: Die Beratungslehrerin, Förderkoordinatorin oder die Sonderpädagogin können hinzugezogen werden. Beispiel: Sie können beraten oder Tests durchführen. In der Beratungsrunde werden die Zuständigkeiten geklärt und Kontakt zu dem/der Klassenlehrer/in und den Eltern aufgenommen. Evtl. wird Ergotherapie empfohlen oder auf die Koordination mit außerschulischen Institutionen verwiesen. Ein Förderplan könnte erstellt werden.
Es stellen sich weiterhin keine Fortschritte ein: Eltern, KlassenlehrerIn, SonderpädagogIn und Schulleitung sprechen über weitere Wege.

 

Indikator: Starke Verhaltensauffälligkeiten

Beispiel: Karl fällt im Unterricht und/oder den Eltern im häuslichen Umfeld auf, indem er sich entweder sehr zurückgezogen oder auffällig aggressiv verhält.

Primäre Zuständigkeit: Klassenlehrer/in – Eltern

Beispiel: Der/die Klassenlehrer/in und die Eltern suchen das Gespräch und tauschen sich über Beobachtungen aus und suchen erste Lösungsversuche, wie positives Verstärken und abgesprochene Konsequenzen.

Es stellen sich keine erkennbaren Fortschritte ein: Karl schlägt absichtlich und zeigt keine Einsicht.

Die SonderpädagogIn /die Beratungslehrerin kann hinzugezogen werden. Beispiel: Es werden Maßnahmen abgesprochen, wie z.B. kurzzeitige Trennung von der Klasse/Arbeit im Flur oder zeitweise Arbeiten in einer Parallelklasse, von den Eltern abholen lassen, die Beratungslehrerin arbeitet mit dem Kind eine Stunde die Woche allein. Die Eltern besuchen eine Erziehungsberatung.

Es stellen sich weiterhin keine Fortschritte ein: Karl tritt und schlägt weiterhin.

Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum wird eingeschaltet. Eltern, Klassenlehrer/in und das ReBBZ sprechen über weitere Wege. Der Schulleiter wird informiert.

Es stellen sich immer noch keine Fortschritte ein: Eltern, Schulleitung, SonderpädagogIn/Beratungslehrerin und KlassenlehrerIn beraten in einem runden Tisch über weitere Wege. Z. B. über Schulbegleitung oder Hilfen zur Erziehung.

 

Indikator: Unzufriedenheit der Eltern mit der Klassensituation

 

Beispiel: Die Eltern von Karl finden, dass Karl in der Klasse nicht genug gefördert wird.

Primäre Zuständigkeit: Klassenlehrer/in – Eltern

Beispiel: Die Eltern und der/die Klassenlehrer/in suchen das gemeinsame Gespräch.

Die Eltern von Karl sind immer noch unzufrieden: Die Beratungslehrerin/Förderkoordinator/in/ Fachkraft für Begabtenförderung wird hinzugezogen. Sie/er kann den/die KlassenlehrerIn, Eltern, das Kind beraten oder Tests durchführen oder auf außerschulische Institutionen hinweisen (beispielsweise die Beratungsstelle für besondere Begabungen). Es werden schwerere Aufgaben und eigene Forscheraufgaben abgesprochen.
Die Eltern von Karl sind immer noch unzufrieden: Eltern, Schulleitung, Beratungslehrerin, Förderkoordinator/in und Klassenlehrer/in beraten in einem runden Tisch über weitere Wege. Z. B. über Wege, wie Karl an der Schule bleiben kann.
Weiter Unzufriedenheit: Die Eltern stellen einen Antrag auf Überspringen einer Klasse oder Schulwechsel z.B. in eine Schmetterlingsschule für ihr Kind.

Feste Beratungsbausteine im Überblick 

  Diagnostik Beratung Soziales Lernen
VSK     Atemübungen spielerisch
Klassen 1 Die ersten Klassen werden vom Beratungsteam gesichtet und begleitet. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Diagnose von Teilleistungs- und Lernstörungen und der Beratung von Lehrerinnen und Eltern. Beratung von Lehrern, Eltern und Schülern und Schülerinnen nach Bedarf Die Klassenlehrer der 1. und 2. Klassen führen das Programm „Ferdi“ in ihren Klassen durch.

 

Klassen 2 Nach Bedarf  wird der Frostig-Test (Wahrnehmung), der CFT und WNV (Intelligenztest) durchgeführt. Beratung von Lehrern, Eltern und Schülern und Schülerinnen nach Bedarf
Klassen 3 Nach Bedarf  wird der Frostig-Test (Wahrnehmung), der CFT und WNV(Intelligenztest) durchgeführt. Beratung von Lehrern, Eltern und Schülern und Schülerinnen nach Bedarf Die dritten Klassen erhalten zusätzlich im zweiten Schulhalbjahr insgesamt ca. 8 Stunden, aufgeteilt 1x wöchentlich eine Stunde, „Soziales Lernen“, angelehnt an das Konzept von Ch. Grossmann oder machen ein Mobbingpräventionsprojekt.

Streitschlichter werden ausgebildet.

Klassen 4 Nach Bedarf  wird der Frostig-Test (Wahrnehmung), der CFT und WNV (Intelligenztest) durchgeführt. Beratung von Lehrern, Eltern und Schülern und Schülerinnen nach Bedarf Streitschlichter sind aktiv.

Im zweiten Schulhalbjahr haben die SchülerInnen ein Training mit dem Defending Team.